Wahlkomitee
Wahlunterstützung André Kirchhofer
Für die Stadtratswahlen 2025 würde es mich sehr freuen, auf möglichst grossen Rückhalt zählen zu dürfen. Bist auch Du dabei?
Gemäss §40 lit. K des Steuergesetzes des Kantons Aargau können Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien bis zum Gesamtbetrag von Fr. 10'000.- vom Einkommen abgezogen werden. Spenden für die Kandidatur von André Kirchhofer sind abzugsberechtigt, da das Komitee-Konto von der FDP Zofingen unterhalten wird.